Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der OGF.app
1. Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.02.2024 und wurden bislang nicht verändert.
2. Sachlicher Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln die Nutzung und Betriebsunterstützung der von der OGF GmbH, Hebbelstraße 41, 14469 Potsdam (nachfolgend OGF oder Anbieter) hergestellten Anwendung „OGF.app“. Die Anwendung wird sowohl als mobile App als auch als Web-Anwendung über das Internet im Rahmen eines Software-as-a-Service-Dienstes (nachfolgend SaaS) bereitgestellt. In diesen AGB bezieht sich der Begriff "OGF.app" auf die mobile App und die Web-Anwendung, die von der OGF angeboten werden.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der OGF.app sowie dazugehöriger Geo- und Sachdaten in einem deutschen Rechenzentrum zur Nutzung über das Internet als SaaS-Lösung. Zusätzlich ermöglicht der Anbieter die Speicherung der Kundendaten auf Servern im betriebenen Rechenzentrum. Die Leistung gilt als betriebsfähig bereitgestellt, sobald dem Kunden der Zugang zum System gewährt wurde.
Die OGF.app stellt ein internetbasiertes System für die Verwaltung von Inventurdaten und das Forstbetriebsmanagement dar, konzipiert für Waldbesitzer und vergleichbare Unternehmen. Darüber hinaus bietet die Anwendung verschiedene Funktionen zur Dokumentation und Auswertung von Inventurdaten, zur Erstellung von Maßnahmen sowie zur Vorbereitung und Durchführung von Jahresbudgetplanungen. Die OGF.app umfasst die auf der Webseite www.ogf.de aufgeführten Funktionen gemäß der allgemeinen Programmbeschreibung und ist modular aufgebaut.
Durch die OGF.app erhält der Kunde die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Softwareapplikation zuzugreifen, die auf vom Anbieter gemieteten Servern gehostet wird. Dies erfolgt mittels Telekommunikation, um die Funktionalitäten der Softwareapplikation gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Kunden organisieren ihre forstlichen Prozesse über einen Unternehmens-Account und ermutigen ihre Mitarbeiter, ebenfalls einen Mitarbeiter-Account in der Software einzurichten und diese zu nutzen. Berechtigte Nutzer sind alle Angestellten, freie Mitarbeiter oder durch Dienstleister zur Verfügung gestellte Mitarbeiter des Kunden, für die ein Nutzerkonto angelegt wurde. Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Anbieters finden Anwendung.
Für die Nutzung der mit der OGF.app kompatiblen Softwarelösung "FIP2" (https://fip2.de) gelten separate Lizenzbedingungen.
4. Art und Umfang der Leistungen
4.1 Leistungen
Der genaue Umfang der Leistungen wird durch das Angebot bestimmt, das der Anbieter dem Kunden im Rahmen des in Abschnitt 3 beschriebenen Verfahrens zum Vertragsschluss zusenden wird (nachfolgend als "Angebot" bezeichnet). Das Angebot enthält Informationen über das vom Kunden gewählte Modul sowie eventuell vereinbarte Zusatzleistungen. Module sind Funktionalitäten, die gemäß dem aktuellen Preismodell gebündelt sind. Die verfügbaren Module und der spezifische Leistungsumfang sind auf der Webseite https://handbuch.ogf.app einsehbar.
Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen und wird den Kunden über solche Aktualisierungen sowie entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren. Die aktualisierten Versionen werden entsprechend zugänglich gemacht. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bestimmte Funktionalitäten nur gegen eine zusätzliche Vergütung bereitzustellen.
4.2 Datensicherung
Der Anbieter erstellt automatisiert in regelmäßigen Abständen Sicherungskopien der durch die Nutzung der OGF.app generierten Daten. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese erstellten Daten mithilfe der Exportfunktion herunterzuladen und eigene Sicherungskopien anzufertigen. Dabei stehen dem Kunden die Formate csv, geojson und shape zur Verfügung.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Erfüllung von Archivierungspflichten, beispielsweise handels- oder steuerrechtlicher Art, nicht in den vertraglichen Leistungsumfang fällt. Die Verantwortung für die langfristige Sicherung dieser Daten liegt beim Kunden selbst.
Die vom Anbieter gespeicherten Daten werden spätestens 90 Tage nach Löschung eines Kunden-Accounts von den Servern des Anbieters gelöscht.
4.3 Verfügbarkeit der OGF.APP
Es wird eine jährliche Erreichbarkeit der Software auf den Servern des Anbieters von 98 Prozent zugesichert. Ausnahmen hiervon beinhalten Einschränkungen aufgrund von Wartungsarbeiten oder der Durchführung von Aktualisierungen und Verbesserungen. Ebenfalls ausgenommen sind Zeiten von Störungen, die auf den Zustand der nicht vom Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen bereitgestellten Infrastruktur zurückzuführen sind, sowie Störungszeiten, die nicht durch den Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Im Falle einer vorübergehenden Einschränkung der OGF.app-Verfügbarkeit aufgrund von Updates oder Wartungsarbeiten wird der Kunde rechtzeitig per E-Mail benachrichtigt. Diese Arbeiten werden in der Regel zwischen 22:00 Uhr und 04:00 Uhr durchgeführt.
Falls der Anbieter den Dienst der OGF.app vollständig einstellen sollte, weil der Betrieb nicht weitergeführt werden kann, werden die durch die Nutzung der OGF.app generierten Daten gemäß Abschnitt 4.2 dem entsprechenden Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird rechtzeitig über die Betriebseinstellung informiert. Es liegt in der Eigenverantwortung des Kunden, die Daten innerhalb dieses Zeitrahmens eigenständig zu sichern.
4.4 Individuelle Lösungen
Leistungen, die über den beschriebenen Umfang hinausgehen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen, bedürfen eines gesonderten Vertrages.
5. Kundenseitige Voraussetzungen für die Leistungserbringung
Der Zugriff auf die OGF.app erfolgt mittels Fernzugriffs über das Internet.
Voraussetzungen für die Nutzung der OGF.app über die Weboberfläche unter https://ogf.app sind insbesondere:
- Internetzugang
- PC mit Windows, macOS oder Linux, jeweils in aktueller Betriebssystem-Version
- Bildschirm mit einer Auflösung von 1680 x 1050 Pixel (WSXGA+) oder höher
- Internetbrowser mit aktivierter Cookie-Funktion und aktiviertem JavaScript. Explizit getestet wurde die Weboberfläche in Browsern auf Chromium-Basis (Google Chrome, Microsoft Edge Chromium) und in Apple Safari.
Der Anbieter empfiehlt aus Kompatibilitäts- und Sicherheitsgründen die Nutzung des Browsers Chrome von Google in der jeweils aktuellsten Version.
Für die Nutzung der App unter Android und iOS bestehen folgende Mindestanforderungen:
- Internetzugang, mind. für die Anmeldung und den Download der Daten (Aktivierung offline-Funktionalität)
- iOS: iOS-Version 7 oder höher, notwendiger Speicherplatz hängt von der Größe des Forstbetriebes ab
- Android: Android-Version 11 oder höher, notwendiger Speicherplatz hängt von der Größe des Forstbetriebes ab
Die Bereitstellung der erforderlichen Voraussetzungen und Telekommunikationsdienste, einschließlich der Übermittlungsleistungen vom Server bis zu den vom Kunden verwendeten Geräten, ist nicht Bestandteil dieses Vertrages und obliegt dem Kunden.
Für die Nutzung der OGF.app wird eine Mindestbandbreite von 6 Mbit/s gemessener Downloadgeschwindigkeit und 1 Mbit/s gemessener Uploadgeschwindigkeit vorausgesetzt. Dies wird bei Mobilfunk erst ab der dritten Generation (LTE) und ausreichender Anbindung erreicht.
Der Kunde ist eigenverantwortlich dafür zuständig sicherzustellen, dass die in diesem Abschnitt beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind und die Hard- und Softwareanforderungen für die vertragsgemäße Nutzung der Software erfüllt sind. Es liegt in seiner Verantwortung, seine lokalen IT- Systeme mithilfe geeigneter Sicherheitssoftware vor Schadsoftware, Viren und Trojanern zu schützen.
Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einer Verletzung der in diesem Abschnitt genannten Pflichten ergeben.
6. Vertragsschluss, Vergütung, Laufzeit, Up- und Downgrade
6.1. Vertragsschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich über die Webapplikation des Anbieters. Durch Betätigung der Schaltfläche „Wechseln Sie jetzt zu OGF.app PRO“ und Auswahl der angezeigten Parameter (Zahlungszyklus, Flächengröße, Module bzw. Pakete) akzeptiert der Kunde das Angebot des Anbieters. Dies geschieht nach einer letzten vollständigen Übersicht über das Angebot, durch die Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Klick auf die Angebotsannahme.
Der Kunde hat bis zum Klick auf die Angebotsannahme die Möglichkeit, den Bestellprozess jederzeit zu beenden, indem er das Browserfenster schließt oder auf das Feld „Abbrechen“ klickt. Nach dem Klick auf die Angebotsannahme werden der Leistungsumfang und die Preise in einer entsprechenden Auftragsbestätigung erneut zusammengefasst und dem Kunden per E-Mail zugesandt.
Die Übersicht enthält die wesentlichen Informationen zum individuellen Leistungsumfang, der Vertragslaufzeit, den Zahlungsmodalitäten und der Kündigungsfrist.
6.2. Vergütung
Die Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen. Diese Anpassungen erfolgen nach billigem Ermessen und beschränken sich darauf, die Entwicklung von kostenrelevanten Faktoren, wie beispielsweise die Kosten für die Bereitstellung von Serverkapazitäten, widerzuspiegeln. Insbesondere werden vom Anbieter keine Preisanpassungen vorgenommen, die das Ausgewogenheitsinteresse zwischen erbrachter Leistung und Gegenleistung zu seinen Gunsten verändern würden.
6.3. Up- und Downgrade
Während der Vertragslaufzeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit von Upgrades und Downgrades. Ein Upgrade bezeichnet die Erweiterung des Vertrages für einen höheren Leistungsumfang, während ein Downgrade die Reduzierung des Leistungsumfangs auf einen niedrigeren Standard bedeutet. Der Leistungsumfang wird durch die gewählte Flächengröße und die aktivierten Module (gemäß Angebot) festgelegt.
Wenn der Kunde ein Upgrade oder Downgrade wünscht, kann er diese Anpassung über die Webapplikation vornehmen. Der Anbieter wird dem Kunden auf Grundlage des gewünschten Umfangs der Änderungen, der verbleibenden Restlaufzeit des Vertrages und der bereits gezahlten Vergütung ein neues Angebot übermitteln.
7. Kündigung
7.1. Form
Die Kündigung des Vertrages zur Nutzung der OGF.app kann direkt in der Webapplikation der OGF.app erfolgen. Eine Erstattung bereit gezahlter Beträge erfolgt dabei. Der Vertrag endet nach einer Kündigung automatisch nach Ablauf der Mindestlaufzeit.
7.2. Außerordentliche Kündigung
Jede Vertragspartei ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei:
- einem schwerwiegenden Verstoß des Kunden gegen die Bestimmungen dieser AGB,
- einer deliktischen Handlung des Kunden oder dem Versuch einer solchen,
- Zahlungsverzug über zwei aufeinanderfolgende Monate,
- der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der Abweisung des entsprechenden Eröffnungsantrags mangels Masse.
Eine außerordentliche Kündigung aufgrund grober Pflichtverletzung – mit Ausnahme der Kündigung wegen Zahlungsverzugs – ist nur nach vorheriger schriftlicher Abmahnung und unter Einhaltung einer zwölftägigen Frist möglich. Wenn der Kündigungsberechtigte länger als zwölf Tage von den Umständen, die die außerordentliche Kündigung rechtfertigen, Kenntnis hat, kann die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände gestützt werden.
8. Support
8.1. Allgemeines
Der Anbieter ermöglicht den Kunden während der Vertragslaufzeit die Kontaktaufnahme über ein Support-Ticket-System (https://ticket.ogf.app) sowie eine Telefon-Hotline (nachfolgend „Support“). Der Support ist zur Entgegennahme von Störungsmeldungen innerhalb der Büroöffnungszeiten des Anbieters von Montag bis Freitag erreichbar, soweit es sich bei den vorgenannten Tagen nicht um einen Feiertag des Bundeslandes Freistaat Sachsen handelt. Die jeweils gültigen Uhrzeiten und die Telefonnummer zur Erreichbarkeit der Telefon-Hotline können dem Handbuch der OGF.app (https://handbuch.ogf.app) entnommen werden.
8.2. Störungskategorien
Soweit nicht anders vereinbart, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers einer der folgenden Kategorien zuordnen:
A Schwerwiegende Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.
B Sonstige Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.
C Sonstige Meldung
Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien A) und B) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet.
8.3. Maßnahmen
Der Anbieter wird sich darum bemühen, Störungen innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, wobei schwerwiegende Störungen priorisiert behandelt werden. Meldungen zu anderen Störungen werden vom Anbieter nachrangig behandelt.
Falls sich die gemeldete Störung nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, herausstellt, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb einer angemessenen Reaktionszeit darüber. Andernfalls wird der Anbieter geeignete Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Beseitigung der gemeldeten Störung ergreifen oder – im Falle von Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit den Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.
Der Anbieter stellt dem Kunden verfügbare Maßnahmen zur Umgehung oder Behebung von Fehlern der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, zur Verfügung. Der Kunde wird solche Maßnahmen unverzüglich durchführen und dem Anbieter etwaige verbleibende Störungen umgehend erneut melden.
Zusätzliche Supportleistungen, wie abweichende Erreichbarkeiten, Rufbereitschaften oder Vor-Ort- Einsätze des Anbieters beim Kunden, müssen im Voraus schriftlich vereinbart werden und werden in der Regel gesondert vergütet.
9. Datenschutz
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Datenschutzerklärung für die Nutzung der OGF.app. Diese finden Sie unter https://ogf.app/datenschutz
10. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
10.1. Grundsatz
Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten vollständig fachlich ordnungsgemäß erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind.
10.2. Eigenverantwortlichkeit
Der Kunde trägt die eigenverantwortliche Verantwortung für die Nutzung der Dienstleistungen des Anbieters, die ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erzielten Ergebnisse. Dies schließt die Einhaltung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen an die Nutzung mit ein, insbesondere die Beachtung der Anforderungen des Mindestlohngesetzes, des Arbeitszeitgesetzes, der Aufbewahrung und Archivierung von Anwenderdaten sowie des Umfangs der personenbezogenen Daten von Mitarbeitern.
In eigener Verantwortung obliegt es dem Kunden:
- zu prüfen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die vom Anbieter angebotenen Leistungen seinen aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen,
- die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten,
- Konfliktanzeigen und Hinweisen im Programm zur Fehlervermeidung zu folgen und gegebenenfalls den Support in Anspruch zu nehmen,
- vor der Weitergabe von Daten an Drittanbieter zu überprüfen, ob dies gemäß den geplanten Nutzungen zulässig ist, und gegebenenfalls im Voraus notwendige Nutzungsrechte oder Einwilligungen Dritter einzuholen,
- sicherzustellen, dass durch die vertragsgemäße Nutzung und Bereitstellung von Daten und Inhalten keine Rechte Dritter verletzt werden,
- die durch die Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Funktionen erzeugten Ergebnisse (z. B. Auswahl von Habitatbäumen, Jahresplanung oder Kalamitätsmeldungen) stets auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
10.3. Weitere Pflichten und Obliegenheiten
Der Kunde verpflichtet sich weiterhin dazu:
- die vereinbarte Nutzungsgebühr fristgerecht zu zahlen,
- Zugangsberechtigungen geheim zu halten, nicht unberechtigten Dritten mitzuteilen und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei Verdacht, dass Zugangsdaten oder Kennwörter Unbefugten zugänglich geworden sind, informiert der Kunde den Anbieter umgehend,
- sicherzustellen, dass alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte, insbesondere bei der Übernahme von Daten Dritter auf die Server des Anbieters, beachtet werden,
- den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Zustimmung erfolgen. Bei Erkennen oder Erkennenmüssen eines solchen Verstoßes hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren,
- die vom Anbieter bereitgestellten Möglichkeiten zur zusätzlichen Sicherung seiner Daten in seinem Verantwortungsbereich zu nutzen,
- bei Nutzung der automatischen Dokumentenherstellung sicherzustellen, dass diese sorgfältig und eigenverantwortlich überprüft wurde. Dasselbe gilt für die Zulässigkeit eines Dokumentenuploads,
- den Austausch von elektronischen Nachrichten nicht für unaufgeforderte Werbenachrichten an Dritte zu missbrauchen (Spamming),
- Mängel an Vertragsleistungen dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus von ihm zu vertretenden Gründen, stellt dies ein Mitverschulden dar. Falls der Anbieter durch die unterlassene oder verspätete Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die Nutzungsgebühr zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels außerordentlich zu kündigen,
- es zu unterlassen, selbst oder durch Dritte Daten oder Informationen unbefugt abzurufen oder in die Datennetze bzw. Programme des Anbieters einzugreifen bzw. eingreifen zu lassen,
- nach aktuell gültiger Datenschutzerklärung erforderliche Einwilligungen von Betroffenen einzuholen, bevor er bei der Nutzung der OGF.app personenbezogene Daten erhebt oder verarbeitet, sofern dies nicht gesetzlich erlaubt ist,
- die von ihm autorisierten Nutzer dazu zu verpflichten, alle in der aktuell gültigen Datenschutzerklärung aufgeführten Bestimmungen einzuhalten,
- die OGF.app nicht missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere keine Informationen mit sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu übermitteln und auf solche Informationen hinzuweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen des Anbieters schädigen können,
- regelmäßig eigene Sicherungskopien von relevanten Informationen, wie z.B. der Jahresplanung, durch einen Download (Export) zu erstellen. Dabei bleibt die Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung gemäß Ziffer 4.2 unberührt,
- Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte zu übertragen.
11. Verschwiegenheit
Der Kunde verpflichtet sich über sämtliche Vertragsvereinbarungen und etwaige Individualvereinbarungen Stillschweigen gegenüber Wettbewerbern und Dritten, die in geschäftlicher Beziehung zum Unternehmen stehen, zu bewahren.
12. Nutzungsrecht
Die OGF.app unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Die Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der OGF.app sowie an sonstigen Vertragsgegenständen obliegen ausschließlich dem Anbieter. Soweit die Rechte Dritten gehören, verfügt der Anbieter über entsprechende Nutzungsrechte. Dem Kunden wird das beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die in diesem Vertrag genannte Software und ggf. zusätzlich gebuchte Geo- und Informationsdaten während der Vertragslaufzeit im Rahmen der mit der Software verbundenen Funktionalität bestimmungsgemäß zu nutzen.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die OGF.app über die erlaubte Nutzung nach Maßgabe dieses Vertrages hinaus zu verwenden oder von Dritten verwenden zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere darf der Kunde die OGF.app oder Teile davon nicht vervielfältigen, veräußern, zeitlich begrenzt überlassen (insbesondere vermieten oder verleihen), bearbeiten, ändern, dekompilieren, reverse-engineeren oder disassemblieren. Ebenso darf er keinen Teil der OGF.app nutzen, um eine eigenständige Applikation zu erstellen oder Dritte dazu befähigen, solche Handlungen durchzuführen, es sei denn, das Urheberrechtsgesetz gestattet dies ausdrücklich.
Bei unberechtigter Nutzungsüberlassung oder schuldhafter Ermöglichung der Nutzung der OGF.app durch Dritte hat der Kunde jeweils eine Vertragsstrafe von jeweils sechzigtausend Euro zu zahlen. Der Anbieter behält sich zusätzlich das Recht vor, Schadensersatz geltend zu machen. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
13. Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden des Kunden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden, unbeschränkt.
Für alle übrigen Fälle haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, beispielsweise die Bereitstellung der Software. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (gemäß § 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
Bei Datenverlust wird die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien angefallen wäre.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
14. Höhere Gewalt
Der Anbieter ist im Falle und für die Dauer höherer Gewalt von der Erfüllung der Leistungen aus diesem Vertrag befreit, soweit die Nichterfüllung der Leistungen auf das Eintreten dieses Zustandes nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
Umfänge höherer Gewalt können beispielsweise sein:
- von dem Anbieter nicht zu vertretende Feuer/Explosionen oder Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen
- Krieg, Unruhen, Streiks, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen sowie weitere von dem Anbieter nicht zu vertretende Umstände
- nicht beeinflussbare technische Probleme des Internets oder des Stromnetzes
Jede Vertragspartei hat die andere unverzüglich schriftlich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt in Kenntnis zu setzen.
15. Nebenabreden, Schriftformerfordernis
Sollte eine Individualabrede mit dem Kunden von den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, so hat diese gemäß § 305b BGB Vorrang. Eine abweichende Individualabrede ist gültig, wenn diese Vereinbarung in schriftlicher Vertragsform vorliegt oder vom Anbieter eindeutig per E-Mail bestätigt wurde.
Allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst wenn sie Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen etc. beigefügt sind, nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Anbieter diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstiger gleichwertiger Gründe, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kunden in Textform zu ändern. Soweit E-Mail-Kommunikation zwischen den Parteien vereinbart ist, erfolgt die Änderung auch per E-Mail. Wenn durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört wird, bedarf es der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung erklärt. Der Anbieter wird den Kunden besonders auf diese Genehmigungswirkung hinweisen.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist Potsdam, wenn der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
17. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestandteile dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.